Versicherungsklauseln

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Moderator: Aston Martin

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Vantage_V8
Beiträge: 504
Registriert: Mi 12. Aug 2015, 20:34

Versicherungsklauseln

Beitrag von Vantage_V8 »

Neues Auto, neue Klauseln:

aktuelle Regelung für den Aston Martin gemäß AKB 10.2014:
Kasko: A.2.17.2 Rennen
Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die bei Beteiligung an Fahrtveranstaltungen entstehen, bei denen es auf Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt. Dies gilt auch für dazugehörige Übungsfahrten.
Analoges steht auch in Haftpflicht: A.1.5.2 Genehmigte Rennen

neue Regelung gemäß AKB 2017 (für ein weiteres "Familienfahrzeug")
Haftpflicht:
Genehmigte Rennen
A.1.5.2 Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die bei Beteiligung an behördlich genehmigten kraftfahrt-sportlichen Veranstaltungen, bei denen es auf die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt, entstehen. Dies gilt auch für dazugehörige Übungsfahrten. Die Teilnahme an behördlich nicht genehmigten Fahrtveranstaltungen ist eine Obliegenheitsverletzung nach D.2.2.
Kasko:
Genehmigte Rennen und Versicherungsschutz auf Rennstrecken
A.2.15.2 Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die bei Beteiligung an behördlich genehmigten kraftfahrt-sportlichen Veranstaltungen, bei denen es auf Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt, entstehen. Dies gilt auch für dazugehörige Übungsfahrten. Darüber hinaus besteht kein Versicherungsschutz für jegliche Fahrten auf Motorsport-Rennstrecken :o :o , auch wenn es nicht auf Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt (z.B.: bei Gleichmäßigkeitsfahrten, Touristenfahrten :o :o ). Versicherungsschutz besteht jedoch für Fahrsicherheitstrainings.
Die Teilnahme an nicht genehmigten Rennen stellt eine Verletzung Ihrer Pflichten nach D.2.2 dar.

Kraftfahrt-sportliche Veranstaltungen (Rennen)
D.2.2 (1) Das Fahrzeug darf nicht zu Fahrtveranstaltungen verwendet werden, bei denen es auf Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt und die behördlich nicht genehmigt sind. Dies gilt auch für die dazugehörenden Übungsfahrten.
(2) Hinweis: Behördlich genehmigte kraftfahrt-sportliche Veranstaltungen sind vom Versicherungsschutz gemäß A.1.5.2 ausgeschlossen. In der Fahrzeug- (Kasko-), Kraftfahrtunfall-, Schutzbrief- und Fahrerschutzversicherung besteht für Fahrten, bei denen es auf die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt, nach A.2.15.2, A.4.9.3 und A.6.1.2.11 kein Versicherungsschutz.

Frage: Wer von Euch hat einen Waiver zur obigen Regelung mit seiner Versicherung / seinem Versicherungsmakler vereinbart?
Denn mit dem Wegfall des Vollkaskoschutzes möchte ich mich nicht konfrontiert sehen.
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maschwi
Beiträge: 321
Registriert: Fr 19. Dez 2014, 13:47

Re: Versicherungsklauseln

Beitrag von maschwi »

Bei uns in der Schweiz sind leider seit wenigen Jahren (weiss nicht seit wann) auch solche Klauseln in den Versicherungsbedingungen drin.
Kein Versicherungsschutz besteht "... sowie allen Fahrten auf Rennstrecken, Rundkursen oder auf Verkehrsflächen, die zu solchen Zwecken eingesetzt werden, zudem bei Teilnahme an Treiningsfahren oder Wettbewerben im Gelände oder Sportfahrlehrgängen..."
Diese Klausel ist sowohl bei der Haftpflicht wie auch Kaskoversicherung drin.
Mit anderen Worten, sämtliche Kurse von wem auch immer, sind nicht gedeckt, nicht mal Haftpflicht. Das ist traurig und hat mich dazu veranlasst, nur noch ausgesuchte Track-Days zu besuchen, oder dann mit anderen Fahrzeugen (z.B. AM Driving Academy, "Be a racer for one day" etc.). Die sind zwar verdammt teuer aber mit einem GT4 Vantage einen Tag fahren ist auch nicht ohne... nur mit Instruktor möglich.
Grüsse
Martin
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EvoOlli
Beiträge: 282
Registriert: Sa 10. Jan 2015, 10:13

Re: Versicherungsklauseln

Beitrag von EvoOlli »

Das die Haftpflicht in der Schweiz bei Fahrten auf Rennstrecken ausgeschlossen ist, gibt es meines Wissens schon sehr lange. Das war nämlich schon zu meiner Lotus Elise Zeit 1999 ein Thema bei Fahrten auf der Nordschleife.

Der explizite Ausschluß der Touristenfahrten in der Vollkasko hat in den letzten Jahren bei fast allen Versicherungen in Deutschland Einzug gehalten, Grund sind vor allem die vielen Schäden auf der Nordschleife.
Grüße aus dem Westerwald

Oliver
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Vantage_V8
Beiträge: 504
Registriert: Mi 12. Aug 2015, 20:34

Re: Versicherungsklauseln

Beitrag von Vantage_V8 »

Hallo Oliver,

Du hast sicher Recht,
Grund sind vor allem die vielen Schäden auf der Nordschleife
Jeder, der schon mal die Sache live beobachtet hat oder entsprechende Videos auf YouTube betrachtet hat, muss Dir zustimmen.
Dennoch möchte ich mich von Diesen Jungs abgrenzen und weiter meine alten 2014er AKB meiner bisher heiß geliebten Schweizer Versicherung (Helvetia) behalten. Bisher war das Prozedere so: Email / Anruf bei meinem Makler vor einem Trackday, dann Freigabe (zumindest bei 1 oder 2 Trackdays pro Jahr). Es wäre schon wünschenswert, wenn wir diesen Zustand "retten" könnten...
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maschwi
Beiträge: 321
Registriert: Fr 19. Dez 2014, 13:47

Re: Versicherungsklauseln

Beitrag von maschwi »

irgendwie ist das gemein; wir Schweizer können dies nicht, die Deutschen aber mit einer Schweizer Versicherung schon... ich mag es euch schon gönnen.
Grüsse
Martin
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Uriel
Beiträge: 6
Registriert: Mi 18. Apr 2018, 15:19

Re: Versicherungsklauseln

Beitrag von Uriel »

Das war mir bisher gar nicht wirklich bewusst dass es da Ausnahmeklauseln gibt. Ich habe direkt mal bei meinem Versicherungsvertrag geschaut aber konnte nichts dieser Art finden. Ich bin Vollkasko versichert mit dieser Autoversicherung: https://www.cosmosdirekt.de/autoversicherung/
Kann es sein dass es auch auf die Art der Versicherung ankommt, ob solche Klauseln enthalten sind oder nicht?
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maschwi
Beiträge: 321
Registriert: Fr 19. Dez 2014, 13:47

Re: Versicherungsklauseln

Beitrag von maschwi »

Dies steht nach meiner Recherche in der Schweiz bei allen Versicherern in den AVB drin.
Grüsse Martin
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patricjoss
Beiträge: 613
Registriert: Mi 28. Jan 2015, 21:11

Re: Versicherungsklauseln

Beitrag von patricjoss »

Dieser Text ist mittlerweile in den CH-Policen drin:
Wird ein Schadenfall in angetrunkenem oder fahrunfähigem Zustand oder durch ein Geschwindigkeitsdelikt im Sinne des Art. 90 Abs. 4 SVG (grobe Missachtung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit) verursacht, nehmen wir Rückgriff auf Sie oder den Versicherten bzw. eine Leistungskürzung vor. Ebenso nehmen wir Rückgriff bzw. kürzen unsere Leistungen, wenn das Schadenereignis vorsätzlich herbeigeführt wurde.
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MightyMo
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Re: Versicherungsklauseln

Beitrag von MightyMo »

Uriel hat geschrieben:Das war mir bisher gar nicht wirklich bewusst dass es da Ausnahmeklauseln gibt. Ich habe direkt mal bei meinem Versicherungsvertrag geschaut aber konnte nichts dieser Art finden. Ich bin Vollkasko versichert mit dieser Autoversicherung: https://www.cosmosdirekt.de/autoversicherung/
Kann es sein dass es auch auf die Art der Versicherung ankommt, ob solche Klauseln enthalten sind oder nicht?
Wie konntest du den Aston über die Cosmos versichern und was zahlst du an Beitag?
BERGLER
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Registriert: Do 21. Sep 2017, 14:41

Re: Versicherungsklauseln

Beitrag von BERGLER »

Meine Versicherung bezahlt bei einem Schaden anlässlich einer Touristenfahrt auf der Nordschleife. Keine Zeitnahme, keine Rennveranstaltung. Öffentliche Bundesstrasse. Bei TrackDays entfällt die Versicherungsdeckung.

Gruss aus den Bergen
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