Ich bin immer noch etwas ratlos - konkret: Wer hat einen Waiver bekommen von folgenden Beschränkungen der Versicherung:
Noch mal aus den aktuellen Sept. 2017er AKB von COSMOS:
https://static01.cosmosdirekt.de/Cosmos ... g-data.pdf
"Haftpflicht: Was ist nicht versichert:
A.1.5.2 Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die bei Beteiligung an behördlich genehmigten kraftfahrt-sportlichen Veranstaltungen, bei denen es auf die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt, entstehen. Dies gilt auch für dazugehörige Übungsfahrten. Hinweis: Die Teilnahme an behördlich nicht genehmigten Fahrtveranstaltungen ist eine Pflichtverletzung nach D.1.5.
Kasko: Was ist nicht versichert:
A.2.17.2 Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die bei Beteiligung an Fahrveranstaltungen entstehen, bei denen es auf Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt (Rennen). Dies gilt auch für dazugehörige Übungsfahrten. Darüber hinaus besteht kein Versicherungsschutz für jegliche Fahrten auf Motorsport-Rennstrecken, auch wenn es nicht auf Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt (z.B.: bei Gleichmäßigkeitsfahrten, Touristenfahrten).
Ich möchte hier darauf hinweisen, dass bei Cosmos seit 2018 auch
kein Versicherungsschutz besteht für Fahrsicherheitstrainings.
Seht Euch dazu D.1.5 auf S. 28 der AKB von COSMOS an.
D.1.5 Das Fahrzeug darf nicht zu Fahrtveranstaltungen verwendet werden, bei denen es auf Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt (Rennen). Dies gilt auch für die dazugehörenden Übungsfahrten.
Darüber hinaus besteht in der Kasko-, Kfz-Schutzbrief, und Kfz-Unfallversicherung gemäß A 2.17.2, A.3.9.5, und A 4.10.3 kein Versicherungsschutz für jegliche Fahrten auf Motorsportrennstrecken, auch wenn es nicht auf Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt (z.B. Gleichmäßigkeitsfahrten, Touristenfahrten"
Man sollte davon ausgehen, dass diese o.g. Regelungen für alle Neuversicherungen gelten - ausser man hat einen Waiver verhandelt. Und eben ein solches Vorgehen hat mir bisher immerhin ein Kunde aus dem Stuttgarter Raum bestätigt, der auf Trackdays fahren darf wenn es nicht auf Höchstgeschwindigkeiten ankommt und keine Zeitnahme stattfindet und nur eine Verbesserung des Fahrkönnens das Ziel der Veranstaltung ist. Wir reden dann aber von anderen Prämiensätzen...
Touristenfahrten sind inzwischen grundsätzlich ausgeschlossen und nach meiner Erfahrung auch nicht verhandelbar.
Die Schweizer Versicherung interessiert mich nur ganz am Rande (ich würde notfalls umziehen wenn das dort besser geht): Aber "grobe Missachtung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit" kommt z.B. auf dem Nürburgring nicht vor, da es dort nur ein Problem in der Boxengasse gäbe.
"Schadenereignis vorsätzlich herbeigeführt" trifft nach deutschem Recht zu, wenn man absichtlich einen Konkurrenten "abschießt" oder absichtlich aus dem Weg rammt. Der "übliche Abflug" ist eine einfache Fahrlässigkeit, praktisch nie eine grobe Fahrlässigkeit.