AM db9 Garantieverlängerung auch bei repariertem unfallschaden?

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dieenq
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AM db9 Garantieverlängerung auch bei repariertem unfallschaden?

Beitrag von dieenq »

Hallo AM-Freunde,

Ich verkaufe zurzeit meinen AM DB9 mit repariertem Unfallschaden,was mich und den potenziellen Käufern interessieren würde ist ,ob man eine Garantieverlängerung auch bei einem repariertem unfallschaden abschliessen kann.
das Scheckheft ist lückenlos.ein dekra bewertungsgutachten ist auch vorhanden.

hier die fz-identnr :SCFFDAAEXAGA12913

lieben gruss
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Superman
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Registriert: Sa 9. Jun 2012, 10:06

Re: AM db9 Garantieverlängerung auch bei repariertem unfallschaden?

Beitrag von Superman »

Hallo dieenq,

die Anfrage läßt sich so pauschal nicht beantworten. Zuerst einmal, wo ist der Schaden repariert worden; bei einer freien Werkstatt oder beim Freundlichen? Was war beschädigt? Sind alle beschädigten Teile erneuert oder sind Teile auch instand gesetzt worden? Wenn alles nach AM-Richtlinien, nachweisbar repariert wurde, natürlich am Besten beim Freundlichen, ist der Unfallschaden kein Hindernis.

Bevor eine Garantieverlängerung abgeschlossen werden kann, muss der Wagen einen 140 Punkte Check beim Freundlichen durchlaufen und wenn der den einwandfreien Zustand bestätigt, steht einer Garantieverlängerung nichts im Wege.

Mit besten Grüssen
Superman
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