Aston Martin DB7 aus USA in Deutschland zulassen

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Moderator: Aston Martin

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Thomasd
Beiträge: 1
Registriert: Mo 25. Feb 2013, 16:05

Aston Martin DB7 aus USA in Deutschland zulassen

Beitrag von Thomasd »

Hi, ich habe die Möglichkeit, einen USA Modell eines AM DB7 zu bekommen.

Wie kann ich das Auto zulassen, ohne irgendwelche Scheinwerfer ( sind doch eh alle gleich ausser wichtige Nummern im Glas ) bzw, wo geht das am besten oder ohne Probleme und blöde fragen etc.

kann mir jemand helfen ?

gruß Thomas
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Superman
Beiträge: 1166
Registriert: Sa 9. Jun 2012, 10:06

Re: Aston Martin DB7 aus USA in Deutschland zulassen

Beitrag von Superman »

Thomasd hat geschrieben:Wie kann ich das Auto zulassen, ohne irgendwelche Scheinwerfer ( sind doch eh alle gleich ausser wichtige Nummern im Glas )
Hallo Thomas,

hier irrt der Laie und der Fachmann wundert sich. Die Scheinwerfer werden anhand der Nummern identifiziert, sind jedoch, außer der äußeren Form, nicht alle gleich. Es gibt asymmetrische Scheinwerfer für Rechts- und Linksverkehr, sowie symmetrische Scheinwerfer für den US Markt. Somit haben wir drei, baulich verschiedene Scheinwerfer. Du wirst jetzt einwenden, dass man ja die Scheinwerfer mechanisch für Rechts- und Linksverkehr anpassen kann. Dies ist richtig aber nur für den zeitlich begrenzten Aufenthalt in den entsprechenden Ländern. Bei Zulassung im entsprechenden Land müssen die korrekten Scheinwerfer montiert werden, da die mechanische Verstellung aus einem asymmetrischen, lediglich einen symmetrischen Scheinwerfer macht. Dadurch wird gewährleistet, dass der entgegenkommende Verkehr nicht geblendet wird.

In der Vergangenheit hat es sich bewährt das Fahrzeug bei einem TÜV oder vergleichbarer Organisation im originalen Zustand vorzustellen und zu erfragen welche Umbauten notwendig sind. Zu diesem Zeitpunkt kann man auch über mögliche Ausnahmegenehmigungen diskutieren und in der Regel sind die entsprechenden Organisationen zu diesem Zeitpunkt immer hilfsbereit. Wenn man jedoch alles besser weiß, (es sind ja sowieso alle Scheinwerfer gleich), kann sich die Abnahme schwierig gestalten

Damit das Fahrzeug auf deutschen Straßen bewegt werden darf, gilt im Allgemeinen, dass es der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung entsprechen muss. Damit dies aber nicht nur mit extrem hohen Umrüstkosten möglich ist, sind Ausnahmegenehmigungen möglich. Diese müssen aber beantragt werden.

Was ist mit Ausnahmegenehmigung gemeint?

Die importierten amerikanischen Fahrzeuge entsprechen nicht in vollem Umfang der deutschen Straßenverkehrs-Ordnung StVZO, hier kann man in einigen Fällen eine Ausnahme beantragen und damit die Zulassungsfähigkeit des Fahrzeuges ermöglichen.
Zum Beispiel:

- Die Leuchtweitenregulierung
- Lichttechnische Einrichtung
- Nicht bauartgenehmigte Hauptscheinwerfer
- Fahrzeug-Identifizierungsnummer
- Kennzeichengröße und Beschriftung
- EG-Bremsanlage
- Diebstahlsicherung
- Betätigungseinrichtungen
- Elektromagnetische Verträglichkeit
- usw.

Die Liste der Ausnahmegenehmigungs-Punkte ist von Fahrzeug zu Fahrzeug verschieden lang.

Mit besten Grüssen
Superman
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